
„warum haben sie gekündigt? “: die richtige antwort beim bewerbungsgespräch finden
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Im Vorstellungsgespräch hilft es oft, ehrlich zu sein. Wer erklären muss, warum er bei seiner letzten Stelle gekündigt hat, hält sich am besten an die Wahrheit. Im Vorstellungsgespräch
stellt sich fast jeder ein bisschen besser und erfolgreicher dar, als er oder sie es eigentlich ist. Das ist völlig normal und auch gut, denn schließlich muss das Gegenüber von den eigenen
Fähigkeiten im besten Fall am Ende überzeugt sein. Eine Frage des potentiellen Arbeitgebers kann einen jedoch ganz schön ins Straucheln bringen: Warum haben Sie bei Ihrer letzten Stelle
gekündigt? Wer darauf keine passende Antwort hat oder zu vage bleibt, hinterlässt keinen guten Eindruck. Besser ist es, sich bereits bei den Vorbereitungen auf das Gespräch eine gute und
ehrliche Antwort zu überlegen. BEWERBER SOLLTEN OFFEN ÜBER DIE LETZTE KÜNDIGUNG SPRECHEN Bewerbungscoaches sind sich einig: Auch bei der Frage nach der Kündigung währt Ehrlichkeit am
längsten. So rät das Karriereportal _Monster_, offen und selbstbewusst mit der zurückliegenden Kündigung umzugehen, wenn einen der zukünftige Arbeitgeber darauf anspricht. Auch wenn die
Kündigung aufgrund eines nicht lösbaren Konfliktes zustande gekommen ist, sollten Bewerbende dies nicht verheimlichen: Es hilft dann, den Konflikt sachlich zu erläutern und zu reflektieren,
wie und warum es nicht zu einer Lösung gekommen ist. KEINE SCHLECHTEN WORTE ÜBER ALTEN ARBEITGEBER VERLIEREN Was allerdings jeder Bewerbende vermeiden sollte, sind Beschwerden über den alten
Arbeitgeber. Das kommt in der Regel schlecht an und hat an dieser Stelle auch keinerlei Wirkung. Der neue Arbeitgeber kann am eventuellen Fehlverhalten des alten Arbeitgebers schließlich
auch nichts ändern. Das Ganze hinterlässt nur einen faden Beigeschmack und kann sich negativ auf den Bewerbungsprozess auswirken. Laut der _Kanzlei Hasselbach_ ist es übrigens verboten, den
neuen Arbeitgeber beim Kündigungsgrund anzulügen. Sollte später herauskommen, dass Sie beim Kündigungsgrund gelogen haben, kann der neue Arbeitgeber sogar den frisch abgeschlossenen
Arbeitsvertrag anfechten. NACH VORNE GERICHTETE GRÜNDE MACHEN EINDRUCK Generell lässt sich festhalten, dass ein langes Stochern in der Vergangenheit keinen guten Eindruck macht. Blicken Sie
also auch bei der Antwort auf den Kündigungsgrund nach vorne. Bestes Beispiel: Sollte Ihr alter Arbeitgeber keine Aufstiegschancen mehr angeboten haben, sagen Sie, dass Sie sich für Ihre
berufliche Zukunft welche wünschen und nun auf der Suche nach neuen Herausforderungen und Karrieremöglichkeiten sind. Auch eine berufliche Neuorientierung ist ein guter, schnell akzeptierter
Kündigungsgrund. Laut dem Jobprotal _Salzburgerjobs_ zeigt das Ihrem potentiellen Arbeitgeber, dass Sie an Veränderungen interessiert und bereit sind, neue Dinge zu lernen. _Nicht
verpassen: Alles rund ums Thema Job & Beruf finden Sie im Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de._ WAS TUN, WENN DER ALTE ARBEITGEBER GEKÜNDIGT HAT Anders verhält es sich, wenn
der Bewerber oder die Bewerberin ihren Job nicht freiwillig gekündigt hat, sondern ihr gekündigt wurde. Liegt eine betriebsbedingte Kündigung vor, weil der Betrieb insolvent ist oder Stellen
streichen musste, lässt sich das noch gut begründen. Schließlich liegt dann die Schuld nicht beim Gekündigten. Hat Ihnen der alte Chef oder die alte Chefin allerdings gekündigt, weil Sie
schlecht gearbeitet haben, ist dies etwas schwerer im Vorstellungsgespräch zu verpacken. Geben Sie in diesem Fall den Fehler zu, führen Sie ihn aber nicht bis ins Detail aus. Am besten
analysieren Sie die Situation von damals kurz und erläutern, was Sie daraus gelernt haben. Die Motivation, im neuen Job jetzt alles besser zu machen, sollte beim Gegenüber auf jeden Fall
ankommen.