
Schüler klagt erneut gegen quarantänepflicht - und scheitert wieder - news4teachers
- Select a language for the TTS:
- Deutsch Female
- Deutsch Male
- Language selected: (auto detect) - DE
Play all audios:

WÜRZBURG. EIN SCHÜLER AUS UNTERFRANKEN IST ERNEUT MIT EINEM EILANTRAG GEGEN SEINE HÄUSLICHE QUARANTÄNE BEI GERICHT GESCHEITERT. DER 13-JÄHRIGE SAH SICH WEGEN EINER VERLÄNGERUNG SEINER
QUARANTÄNE IN SEINEN RECHTEN VERLETZT, WIE DAS VERWALTUNGSGERICHT WÜRZBURG MITTEILTE. DAS LANDRATSAMT HATTE DIE VERLÄNGERUNG ANGEORDNET, DA DER SCHÜLER KEINEN CORONATEST DURCHFÜHRTE UND
SOMIT KEIN NEGATIVES ERGEBNIS VORLEGEN KONNTE. Zuvor war seine Klasse in Quarantäne geschickt worden, nachdem ein Mitschüler positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Vertreten durch
seine Eltern klagte der 13-Jährige gegen die Anordnungen. Die Schüler hätten den Abstand eingehalten und eine Maske getragen, außerdem seien Coronatests unzuverlässig. Diesen Eilantrag
lehnte das Verwaltungsgericht Würzburg bereits am Dienstag ab. Daraufhin legten die Rechtsvertreter des Schülers am Mittwoch beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Beschwerde
ein. Da die Quarantäne des Schülers zwischenzeitlich auslief, kam es zu keinem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs. Wegen des fehlenden negativen Coronatests verlängerte das Gesundheitsamt
Schweinfurt aber die Auflagen bis zum 12. November. Die Quarantäneverlängerung sei rechtmäßig und nicht willkürlich, urteilte das Verwaltungsgericht nun. Die Kammer berief sich dabei auf
die Einschätzung des Gesundheitsamtes, dass bei einem asymptomatischen Verlauf laut Robert Koch-Institut noch nach 14 Tagen eine Symptomatik auftreten könnte. Gerade vor dem Hintergrund der
exponentiell steigenden Infektionszahlen bestehe ein Überwiegen des Gesundheitsschutzes für dritte Personen gegenüber dem Interesse des Antragstellers. _dpa_