
Germanwings-absturz: lufthansa empört hinterbliebene mit verzichtsangebot
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Jahre und neun Monate liegt der Germanwings-Absturz in den französischen Alpen mit 150 Toten nun zurück. Doch die rechtliche Aufarbeitung ist noch lange nicht abgeschlossen. Vor dem
Landgericht Essen haben in diesem Herbst fast 200 Hinterbliebene Klage gegen die US-amerikanische Flugschule der Airline eingereicht. Sie verlangen deutlich höheren Schadensersatz, als die
zum Lufthansa-Konzern gehörende Fluglinie bislang bezahlt hat. Zudem könnte sich auch noch ein US-Gericht der Klagen annehmen. Nun sorgen Schreiben der Muttergesellschaft Lufthansa an einige
Hinterbliebene für Aufregung, berichtet die "Bild"-Zeitung. Im Gegenzug für die Kostenübernahme für weitere Psychotherapien müssten die Angehörigen eine Erklärung unterschreiben,
in der sie auf alle Klagen gegen Unternehmen der Lufthansa verzichten und eingereichte Klagen zurückziehen würden. Rechtsanwalt Elmar Giemulla, der im Zusammenhang mit dem
Germanwings-Absturz mehr als 200 Mandanten vertritt, bestätigte dies dem SPIEGEL. Mehreren seiner Mandanten lägen solche Erklärungen vor, sie seien darüber empört gewesen. Niemand habe die
Erklärung unterschrieben. KOSTEN JEWEILS IM NIEDRIGEN VIERSTELLIGEN BEREICH Konkret gehe es jeweils nicht um sehr hohe Summen, erläutert Giemulla: Zwei Jahre lang, also bis Ende März 2017,
sei die Lufthansa verpflichtet gewesen, die Kosten für benötigte Psychotherapien zu tragen. Im Luftverkehr gelte so lange eine "verschuldensunabhängige Haftung". Nach Ablauf der
zwei Jahre habe die Lufthansa die Kostenübernahme eingestellt. Mandanten von ihm, die danach noch auf eine Therapie angewiesen waren, seien daraufhin auf die Fluggesellschaft herangetreten
und hätten daraufhin die betreffenden Schreiben erhalten. Es gehe aber um auslaufende Therapiekosten in geschätzter Höhe eines jeweils niedrigen vierstelligen Betrags. Die Lufthansa
bestreitet die Schreiben nicht, verteidigt ihr Vorgehen aber in einer Stellungnahme. Germanwings und Lufthansa würden aktuell Angehörigen der Opfer in vielen Fällen auf freiwilliger Basis
Kosten für bestimmte Leistungen - wie beispielsweise therapeutische Behandlungen - erstatten. "Damit leisten Germanwings und Lufthansa über das gesetzlich verpflichtende Maß hinaus
wichtige Hilfe", teilte das Unternehmen mit. KLAGE IN ARIZONA "Zu unserem Bedauern wurden ebendiese freiwilligen Leistungen von einigen Anwälten genutzt, um juristisch gegen
Unternehmen der Lufthansa-Gruppe vorzugehen. Aus diesem Grund können wir dieses freiwillige Angebot nur dann aufrechterhalten, wenn ausgeschlossen ist, dass ebendiese Leistungen nicht gegen
uns verwendet werden", heißt es in der Stellungnahme. Giemulla hält das für eine "konstruierte Begründung". Für die in der "Bild"-Zeitung zitierte Krefelder
Mandantin werde in den nächsten Tagen ebenfalls Klage eingereicht, sagte der Anwalt. Sie richtet sich direkt an die Flugschule der Lufthansa im US-Bundesstaat Arizona, in der Co-Pilot
Andreas Lubitz gelernt hatte. Er hatte vor zwei Jahren den Airbus den Ermittlern zufolge absichtlich gegen einen Berg in den französischen Alpen gesteuert. Seine Ausbildung in Arizona hatte
der Copilot wegen einer schweren Depression mit einer Sondergenehmigung beenden können. Hätte die Flugschule diese Umstände der Lufthansa mitgeteilt, so wäre Lubitz "mit hoher
Wahrscheinlichkeit kein Verkehrspilot geworden und hätte die mörderische Tat nicht begehen können", heißt es in Giemullas Klageschrift für das Landgericht Essen. fdi/dpa