
Staatsanwalt will breivik in psychiatrie einweisen
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Es ist die entscheidende Frage im Prozess gegen Anders Breivik: Ist der 33-Jährige voll schuldfähig oder nicht? Die Staatsanwaltschaft hat sich in ihrem Plädoyer nun festgelegt. Breivik
solle in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden, sagte Staatsanwalt Svein Holden. Es gebe Zweifel an Breiviks Schuldfähigkeit, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass er zum
Tatzeitpunkt unter einer Psychose litt. Es sei nach Ansicht der Staatsanwaltschaft schlimmer, einen psychisch Kranken in Sicherungsverwahrung zu schicken als einen Gesunden in eine
geschlossene Einrichtung, so Holden. Er machte jedoch deutlich, dass eine andere Entscheidung des Gerichts denkbar sei. Sollten die Richter die Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht teilen
und Breivik für straffähig erklären, fordere die Anklage die Höchststrafe, so der Staatsanwalt. In Norwegen ist die lebenslange Haft abgeschafft. Es besteht aber die Möglichkeit, eine
sogenannte Verwahrung anzuordnen, bei der Breivik für immer eingesperrt bleiben könnte. Die Verwahrung kann verlängert werden, "wenn die zeitlich begrenzte Strafe zum Schutz der
Gesellschaft nicht ausreicht". Fotostrecke Breivik-Prozess: Plädoyer der Anklage Foto: Roald, Berit/ AP Rund eineinhalb Stunden sprach Holden, um auf den Entschluss der
Staatsanwaltschaft hinzuführen. Er verwies auf die historische Rechtssprechung in Norwegen, definierte den Begriff Unzurechnungsfähigkeit, verglich die beiden gegensätzlichen Gutachten. Die
Frage der Zurechnungsfähigkeit ist bei Breivik äußerst schwer zu beantworten. Zwei gerichtliche Gutachter-Paare hatten seinen Geisteszustand unterschiedlich bewertet: Die Rechtspsychiater
Torgeir Husby und Synne Sørheim halten den Angeklagten für unzurechnungsfähig. Laut ihren Kollegen Terje Tørrissen und Agnar Aspaas ist Breivik hingegen schuldfähig - diese Einschätzung
teilt auch ein 18-köpfiges Team, das ihn in der U-Haft regelmäßig beobachtete. "Wir hätten uns eine sichere Einstufung bei einem Verfahren wie diesem gewünscht. Aber es gibt sie leider
nicht", sagte Staatsanwältin Inga Bejer Engh auf einer Pressekonferenz nach dem Plädoyer. Das Gericht muss zwischen beiden Positionen abwägen. Breivik kann nur dann zu einer Haftstrafe
verurteilt werden, wenn die Richter ihn für zurechnungsfähig befinden. Sollten sie ihn für unzurechnungsfähig erklären, würde er in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen.
Breiviks großes Ziel ist es, als zurechnungsfähig anerkannt zu werden. So will die Verteidigung am Freitag auch plädieren. Die Anklage teilte das Plädoyer auf. Zu Beginn bezeichnete Engh die
Tat vom 22. Juli 2011 als "nationales Trauma". Es sei wichtig, die grausamen Taten nicht zu vergessen. Breivik hatte bei zwei Anschlägen 77 Menschen getötet. Zunächst zündete er
eine Autobombe vor einem Regierungsgebäude in der Osloer Innenstadt. Dann tötete er auf der Fjordinsel Utøya 69 Menschen, die meisten waren jugendliche Teilnehmer eines sozialdemokratischen
Sommerlagers. Breivik hat die Taten gestanden, zeigt aber keine Reue. Er rechtfertigt sein Verbrechen als Kampf gegen eine angeblich drohende "islamische Machtübernahme" in
Norwegen. Das selbstherrliche und großspurige Auftreten des Angeklagten im Prozess war für die Überlebenden und Angehörigen der Opfer schwer zu ertragen. Die Betroffenen hätten mit ihren
Aussagen für einen "angemessenen und würdigen Verlauf" des zehnwöchigen Verfahrens gesorgt, sagte Engh in ihrem Plädoyer. Der Anklage war es schon früh im Prozess gelungen, Breivik
in vielen Punkten als Gernegroß zu entlarven. Das Bild, das er von sich gezeichnet habe, passe nicht zur Wirklichkeit, wiederholte Engh nun. Seine vermeintliche Zugehörigkeit zu einem
politischen Netzwerk der "Tempelritter" sei frei erfunden. In Wirklichkeit sei er von "Gewalt- und Mordphantasien" angetrieben gewesen. Als sie den Widerspruch im
Plädoyer benannte, lächelte der Angeklagte. hut/dpa/dapd/AFP/Reuters