
500 milliarden euro für die infrastruktur : klingbeil will gesetz ende juni ins kabinett bringen – so soll es aussehen
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Nun soll alles schnell gehen. Das Sondervermögen für die Infrastruktur will der Finanzminister am 24. Juni vom Kabinett verabschieden lassen. Die exakte Verteilung der Mittel ist noch
ungewiss. Schon an seinem ersten Tag im neuen Haus gab Lars Klingbeil die neue Marschrichtung vor. „Mein Anspruch ist, dass wir von Minute eins an loslegen“, sagte er bei der Amtsübergabe im
Garten des Finanzministeriums. Bisher hat er ihn erfüllt. Am Mittwoch hat das Kabinett seine Steuerreform beschlossen. Bis 2029 soll es 46 Milliarden Euro Entlastung bringen und vor allem
Investitionen für Firmen attraktiver machen. Ein anderes Vorhaben für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts soll ebenfalls noch im Juni durch das Kabinett. Das milliardenschwere
Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur und den Klimaschutz soll noch am 24. Juni beschlossen werden. Das kündigte der Finanzminister ebenfalls am Mittwoch an. Den
Referentenentwurf stimmt das Finanzministerium aktuell mit den anderen Bundesministerien ab. Er liegt dem Tagesspiegel vor. Zuerst hat der „Spiegel“ darüber berichtet. EXAKTE VERTEILUNG DER
MITTEL NOCH UNKLAR Damit schafft die Bundesregierung die Möglichkeit außerhalb DER SCHULDENBREMSE KREDITE ÜBER 500 MILLIARDEN EURO AUFZUNEHMEN. Die dafür notwendige Grundgesetzänderung
hatten CDU/CSU und SPD mit Bündnis 90/Die Grünen schon Mitte März nach langen Verhandlungen beschlossen. Auf Drängen der Grünen sollen damit nur zusätzliche Investitionen finanziert werden.
Zudem sollen die Mittel zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 verwendet werden. Beide Kriterien werden als Zweck im Referentenentwurf genannt. Dafür sollen bis 2034 100 Milliarden
Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen. Als zusätzlich gelten Investitionen laut Referentenentwurf, wenn im Bundeshaushalt eine Investitionsquote von zehn Prozent erreicht
wurde. Dabei werden finanzielle Transaktionen, wie zusätzliches Eigenkapital für die Bahn, nicht berücksichtigt. Die genaue Verteilung der Kreditmittel wird in einem Wirtschaftsplan
festgelegt, der aber noch nicht vorliegt. Im Entwurf werden folgende sieben Bereiche explizit genannt. In sie soll insbesondere investiert werden: * Zivil- und Bevölkerungsschutz *
Verkehrsinfrastruktur * Krankenhausinfrastruktur * Energieinfrastruktur * Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur * Forschung und Entwicklung * Digitalisierung Zudem sollen aus
dem Sondervermögen die Länder 100 Milliarden Euro erhalten. Mitte Mai haben sich die Länderfinanzminister darauf geeinigt, sie nach dem Königsteiner Schlüssel zu verteilen. Dadurch fließt
an finanzstarke Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen (NRW erhält rund 21 Milliarden Euro), Bayern (fast 16 Milliarden Euro) sowie Baden-Württemberg (rund 13 Milliarden Euro) besonders viel.
Am wenigsten soll über die zehn Jahre mit je rund einer Milliarde nach Bremen und ins Saarland gehen. Hinter den Kulissen ist zu hören, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
Es dürfte bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag eines der zentralen Themen sein. In den vergangenen Wochen äußerten vor allem die Grünen Befürchtungen, dass durch das
500-Milliarden-Sondervermögen bereits geplante Investitionen aus den Bundes- und Landeshaushalten verschoben oder die Mittel für andere Zwecke genutzt werden könnten. Schon bei seinem ersten
Auftritt im Bundestag kündigte Klingbeil Kontrollen an. Im Gesetzesentwurf heißt es, schon in der Planungsphase solle geprüft werden, ob vorgesehene Ausgaben im Sinne einer „Verbesserung
der Infrastruktur sowie eine Förderung des Wirtschaftswachstums“ sind. Daraus sollen Ziele abgeleitet und Methoden für deren Erfolgskontrolle festgelegt werden. Vier sowie acht Jahre nach
Inkrafttreten des Gesetzes - also voraussichtlich 2029 sowie 2033 - sowie nach dem Ende der Laufzeit des Sondervermögens sollen Kontrollen stattfinden. Bis zum 31. Dezember 2036 müssen die
gesamten 500 Milliarden Euro als Investition bewilligt worden sein. Danach soll das Sondervermögen aufgelöst werden. MINISTERIUM: KREDITE KEIN GRUND ZUR SORGE Durch die zusätzlichen
Schulden dürfte die deutsche Staatsverschuldung laut Expertenschätzungen auf rund 90 Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigen. Laut Bundesbank sank die Schuldenquote 2024 auf 62,5 Prozent.
DIE HOHE SCHULDENSUMME SIEHT DAS FINANZMINISTERIUM LAUT ENTWURF NICHT ALS PROBLEM. Zwar ließen sich Zinsverpflichtungen noch nicht beziffern. Das Sondervermögen könne aber für deutliches
Wirtschaftswachstum sorgen, wird argumentiert. Dieses Wachstum könne „die belastenden Effekte höherer Schuldenstände mittelfristig überkompensieren“. Konkret heißt es im Gesetzentwurf:
„UNTER DER VORAUSSETZUNG VON HÖHEREN WACHSTUMSRATEN BLEIBT DIE TRAGFÄHIGKEIT DER STAATSFINANZEN AUCH BEI EINEM HÖHEREN SCHULDENSTAND GEWAHRT.“ Auch die Befürchtung, das Sondervermögen könne
die Inflation anheizen, teilt das Ministerium nicht. _(mit dpa)_