Mutmassliche rechtsextreme terrorzelle: alle fünf sehr jungen verdächtigen der „letzten verteidigungswelle“ in u-haft

Mutmassliche rechtsextreme terrorzelle: alle fünf sehr jungen verdächtigen der „letzten verteidigungswelle“ in u-haft


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Die Bundesanwaltschaft hat fünf Personen im Alter von 14 bis 18 Jahren festnehmen lassen, die zu einer rechten Terrorgruppe gehören sollen. Nun sitzen alle in Untersuchungshaft. Nach


bundesweiten Razzien bei EINER MUTMASSLICHEN RECHTSEXTREMEN TERRORGRUPPE sind alle fünf der jungen Festgenommenen in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte am Mittwoch die


Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren festnehmen lassen. Sie wirft ihnen die Mitgliedschaft – und in einem Fall die Unterstützung – EINER TERRORISTISCHEN VEREINIGUNG vor. DREI DER


JUNGEN BESCHULDIGTEN WAREN SCHON IN UNTERSUCHUNGSHAFT. Der Ermittlungsrichter eröffnete ihnen am Mittwoch in Karlsruhe die Haftbefehle und setzte diese in Vollzug, wie eine Sprecherin der


Bundesanwaltschaft mitteilte. Am Donnerstag wurden nun die beiden anderen vorgeführt. Wegen ihres Alters mussten die Verdächtigen teils von ihren Eltern zur Haftvorführung begleitet werden.


BRANDANSCHLÄGE IN BRANDENBURG UND THÜRINGEN DIE RECHTSEXTREME GRUPPE, zu der die Festgenommenen gehören sollen, nennt sich selbst laut Bundesanwaltschaft die „Letzte Verteidigungswelle“. MIT


BRANDANSCHLÄGEN AUF ASYLBEWERBERHEIME UND LINKE EINRICHTUNGEN wollte die Gruppe demnach das demokratische System der Bundesrepublik zum Zusammenbruch bringen. Sie verstehe sich als letzte


Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“, so die oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde.  Die fünf Beschuldigten wurde am Mittwoch in MECKLENBURG-VORPOMMERN (Wismar und Landkreis


Rostock), BRANDENBURG (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) und HESSEN (Lahn-Dill-Kreis) gefasst. Die Polizei durchsuchte dort ebenso wie in SACHSEN (Landkreis Leipzig) und THÜRINGEN (Landkreis


Altenburger Land und Ilm-Kreis) insgesamt 13 Objekte.  DREI BRUTALE ANSCHLÄGE UND ANSCHLAGSPLÄNE RECHNET DIE BUNDESANWALTSCHAFT DER GRUPPE ZU. Teils sollen sie von den jüngst Festgenommenen


geplant oder begangen worden sein, teils von drei weiteren Beschuldigten, die schon in Untersuchungshaft sitzen. Es geht um einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Brandenburg, einen


versuchten Anschlag auf ein Asylbewerberheim in Thüringen und Anschlagspläne für eine Asylunterkunft in Brandenburg. DIE GESETZLICHE STRAFMÜNDIGKEIT LIEGT BEI 14 JAHREN. Doch auch danach


sind Jugendliche nicht per se strafbar. DAS JUGENDGERICHTSGESETZ VERLANGT ZUSÄTZLICH EINE „VERANTWORTUNGSREIFE“. Die Täter müssen also reif genug sein, um das Unrecht ihrer Taten zu erkennen


und danach handeln zu können. Davon geht die Bundesanwaltschaft im Falle der vier minderjährigen Festgenommenen aus. Der Fünfte gilt mit 18 Jahren strafrechtlich als Heranwachsender.


EXPERTEN SEHEN „RÜCKKEHR DER BASEBALLSCHLÄGER-JAHRE“  Aus Sicht von Experten zeigt der Fall, dass die Radikalisierung junger Menschen eine neue Qualität erreicht hat. In den vergangenen


Jahren sei zunehmend zu beobachten gewesen, dass sich junge, gewaltbereite Gruppen bildeten, die teils auch in Kontakt mit rechtsextremen Kleinparteien stünden, sagte der Leiter des


Demokratiezentrums Hessen, Reiner Becker, der dpa. Man spreche auch von EINER „RÜCKKEHR DER BASEBALLSCHLÄGER-JAHRE“ – ein Verweis auf DIE SKINHEAD-KULTUR DER 1990ER- UND BEGINNENDEN


2000ER-JAHRE.  Auch Gudrun Heinrich, Forscherin für Extremismus und politische Bildung an der Universität Rostock, berichtet, dass sich Radikalisierungsprozesse inzwischen deutlich schneller


und früher zeigten. „Alle Lehrkräfte, mit denen wir gesprochen haben, berichten uns, dass da in den letzten Jahren ein wenig die Hüllen gefallen sind.“ RASSISTISCHE ÄUSSERUNGEN, HAKENKREUZE


UND HITLERGRÜSSE WÜRDEN ZUNEHMEN. Selbst aus Grundschulen meldeten Lehrkräfte solche Vorfälle, sagte Heinrich. _(dpa)_