
Verfassungsschutz: afd brandenburg klagt gegen einstufung als „rechtsextrem“
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Seit Anfang Mai ist klar: Der Verfassungsschutz hat den Landesverband hochgestuft. Erst schickte die Partei eine Abmahnung, jetzt zieht sie vor Gericht. Die AfD in Brandenburg geht
gerichtlich gegen die Einstufung der Landespartei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vor. Die Klage und ein Eilantrag würden am Dienstag beim Verwaltungsgericht Potsdam
eingereicht, teilte der Landesverband mit. Damit will die AfD erreichen, dass die Einstufung für rechtswidrig erklärt und zurückgenommen wird. Der Landesverfassungsschutz hatte den
AfD-Landesverband vom Verdachtsfall zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft, was am 7. Mai bekannt wurde. Wegen der Kommunikation in dem Fall verlor zunächst
Verfassungsschutzchef Jörg Müller seinen Posten, am Freitag trat dann Innenministerin Katrin Lange (SPD) zurück. Die AfD richtete zunächst eine Abmahnung an das Innenministerium und setzte
eine Frist bis Montag. Die Klage ist nun der nächste Schritt der Partei. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung will die AfD erreichen, „die streitgegenständlichen
Maßnahmen bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig auszusetzen“. Die Partei will zudem eine sogenannte Stillhaltezusage. Landesparteichef René Springer bezeichnete die Klage als
„Signal gegen die politische Verfolgung unserer Partei“. Diese solle „mit polizeistaatlichen Mitteln“ als unbequeme Opposition ausgeschaltet werden. Empfohlener redaktioneller Inhalt An
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reagierte die Partei mit einem Eilantrag. Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln legte das Bundesamt für Verfassungsschutz die neue Einstufung auf Eis und führt die AfD zunächst
weiter nur als sogenannten Verdachtsfall. _(dpa)_