
Fischerei: eu-gericht nickt fangverbote in der nordsee ab
- Select a language for the TTS:
- Deutsch Female
- Deutsch Male
- Language selected: (auto detect) - DE
Play all audios:

Krabbenfischer fürchten um ihr Einkommen, die EU will gefährdete Arten schützen: Ein Urteil zu Fangverboten in der Nordsee sorgt jetzt für Klarheit - doch um die Fischbestände geht es gar
nicht. Die deutschen Nordseefischer müssen im Rechtsstreit um spezielle Fangverbote einen Rückschlag hinnehmen. Das Gericht der EU wies ihre Klage gegen entsprechende Verbote der
EU-Kommission in vollem Umfang ab, wie es in Luxemburg mitteilte. Dem klagenden Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer sei es nicht gelungen, die vorgebrachten Gründe für
Fangverbote zu entkräften. Insbesondere geht es bei den Verboten um Fangarten, bei denen Netze oder Teile davon über den Meeresboden gezogen werden, was etwa bei den Krabbenfischern der
Fall ist. Die Brüsseler Behörde will mit den Einschränkungen Sandbänke und Riffe schützen, wo Schleppnetze demnach Schweinswale und diverse Vogelarten bedrohen. Konkret geht es um Maßnahmen
in den Gebieten Sylter Außenriff, Borkum-Riffgrund, Doggerbank und östliche Deutsche Bucht sowie Klaverbank, Friese Front und Centrale Oestergronden. Der Verband wollte vor Gericht
Ausnahmen für jene EU-Schutzgebiete erreichen, die innerhalb der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) liegen, also dem Seegebiet jenseits des Küstenmeers. Vor Gericht
argumentierte er unter anderem, dass die verbotenen Gebiete weiträumiger gefasst wurden als es zum Schutz der Habitate erforderliche wäre. Es sei zudem erwiesen, dass die Krabbenfischerei
keine erheblich negativen Auswirkungen auf das Habitat Sandbank habe. © dpa-infocom, dpa:250521-930-571352/2 Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren
Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder
wieder ausblenden. Externen Inhalt anzeigen Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt
werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder
widerrufen können. _Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal._