
Waschbären in urbanen gebieten: was man bei den intelligenten eindringlingen vermeiden sollte
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Waschbären besiedeln städtische Zonen und richten Schäden an. Das Nichtbeachten von Gesetzen kann kostspielige Bußgelder zur Folge haben. Immer häufiger sind Waschbären in urbanen Regionen
zu finden und können dort erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Diese schlauen Geschöpfe passen sich gut an und nutzen die Gelegenheiten, die das Stadtleben ihnen bietet. Allerdings sind die
Interaktionen mit ihnen gesetzlich festgelegt und bei Nichtbeachtung können hohe Geldstrafen drohen. WAS MACHT WASCHBÄREN ZU EINER HERAUSFORDERUNG? Waschbären stehen nicht unter Naturschutz
und werden als invasive Spezies angesehen, die durch ihre Nahrungssuche und das Durchstöbern von Abfall in städtischen Gebieten erheblichen Schaden verursachen können. Sie können Krankheiten
verbreiten und sind oft schwer zu handhaben. Ihr Verhalten kann zu Auseinandersetzungen mit Menschen führen, insbesondere wenn sie sich in Wohngebieten ansiedeln. Trotzdem sind sie in fast
allen Bundesländern durch Schonzeiten geschützt. „Wer diese missachtet, der wird in allen 16 Bundesländern (…) mit einer Strafe von maximal 5.000 Euro belegt“, so _chip.de_. WIE SOLLTE MAN
SICH VERHALTEN, WENN MAN AUF EINEN WASCHBÄREN TRIFFT – UND WAS SOLLTE MAN VERMEIDEN? Wenn man auf einen Waschbären trifft, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und Distanz zu wahren. Es ist
entscheidend, die Tiere nicht zu füttern oder zu versuchen, sie einzufangen. Laut _berlin.de_ können in der Hauptstadt für das Füttern von Waschbären und Wildtieren allgemein Geldstrafen von
bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Weitere Verstöße, die Sie kennen sollten, da sie in Berlin hohe Strafen nach sich ziehen können: * GRUNDLOSES, EIGENMÄCHTIGES EINFANGEN, VERLETZEN ODER
TÖTEN VON WILDTIEREN: bis zu 10.000 Euro Bußgeld oder bis zu drei Jahre Haft, in schweren Fällen bis zu fünf Jahre * FREILASSEN ODER UMSETZEN VON WASCHBÄREN, DIE SICH IN MENSCHENHAND
BEFUNDEN HABEN: bis zu 50.000 Euro Bußgeld (betrifft auch jagdausübungsberechtigten Person) * BITTE UM BESEITIGUNG DURCH UNBEFUGTE: Bußgelder bis zu 5.000 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahre Hier erfahren Sie, wie Sie sich bei einer Begegnung mit Wildtieren in der Stadt verhalten sollten. Noch mehr spannende Tier-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter unseres
Partners Landtiere.de, den Sie gleich hier abonnieren können. RECHTLICHE ASPEKTE BEIM UMGANG MIT WASCHBÄREN In Deutschland fallen Waschbären in allen Bundesländern außerhalb der Schonzeit
unter das Jagdrecht (mit Ausnahme von Bremen und Saarland). Das bedeutet, dass ihr Fang oder das Vertreiben nur von berechtigten Personen durchgeführt werden darf. Doch „auch wenn der
Waschbär unter das Jagdrecht fällt, darf nicht jeder ein solches Tier jagen oder töten. Dazu sind nur Jäger berechtigt, die einen entsprechenden Jagdschein besitzen“, erklärt
_bussgeldkatalog.org_. Es ist von großer Bedeutung, bei der Begegnung mit Waschbären in städtischen Gebieten die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und den Tieren mit Respekt zu begegnen.
Bei Problemen sollte man sich immer an die zuständigen Behörden wenden.