Berlin: polizei schliesst brandstiftung im grunewald aus

Berlin: polizei schliesst brandstiftung im grunewald aus


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------------------------- * * X.com * Facebook * E-Mail * * * X.com * Facebook * E-Mail * Messenger * WhatsApp * Einen Monat nach dem Großfeuer auf einem Sprenggelände im Berliner Grunewald


geht die Polizei nicht von gezielter Brandstiftung aus. Nach ersten Zeugenbefragungen gebe es keine Hinweise darauf, dass ein Fremdverschulden vorliege und jemand von außen eingedrungen sei


und bewusst »Manipulationen« vorgenommen habe, sagte Polizei-Vizepräsident Marco Langer im Innenausschuss. »Mit großer Wahrscheinlichkeit können wir das ausschließen.« Konkrete Hinweise, wie


das Feuer entstand, lagen demnach aber noch nicht vor. Die genaueren Untersuchungen der Kriminalpolizei zur Brandursache sollen nun beginnen. »In dieser Woche werden das LKA, das BKA und


die Bundesanstalt für Materialforschung dort hingehen und Ursachenforschung machen«, sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD). Im Landeskriminalamt wurde eine Ermittlungsgruppe »EG


Grunewald« eingerichtet. Zudem wurden externe Gutachter engagiert. Am 4. August war auf dem Sprengplatz ein großes Feuer ausgebrochen. Es gab zahlreiche Explosionen, weil die Polizei dort


die meist bei Bauarbeiten gefundenen Bombenblindgänger, Granaten und Munition aus dem Zweiten Weltkrieg sowie illegales Feuerwerk lagert. Die Löscharbeiten dauerten mehrere Tage. Den


Sprengplatz im Grunewald gibt es seit 1950. Mehrmals im Jahr sind dort kontrollierte Sprengungen angesetzt, unter anderem von Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg, die bei Bauarbeiten oder


in Berliner Gewässern gefunden werden, sowie von illegalen Feuerwerkskörpern. Einen anderen Standort für den Sprengplatz sucht Berlin schon lange, doch wie die Polizei auf Twitter mitteilte


 , gibt es keine geeigneten Flächen, die »genehmigungsfähig« wären. _Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, die Polizei schließe »menschliches Verschulden« als


Brandursache aus. Tatsächlich hat sie aber nur ein »Fremdverschulden« ausgeschlossen._ lmd/dpa