Kind vor ice gestossen - was bislang bekannt ist

Kind vor ice gestossen - was bislang bekannt ist


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stieß ein 40-Jähriger einen Jungen vor einen einfahrenden ICE? Nach der tödlichen Attacke am Frankfurter Hauptbahnhof geht die Suche der Ermittler nach dem Motiv des Tatverdächtigen weiter.


Was zu dem Fall bislang bekannt ist: DER TATHERGANG Am Frankfurter Hauptbahnhof wurde am Montag ein achtjähriger Junge von einem Mann vor einen einfahrenden ICE in den Tod gestoßen. Der Mann


soll zuvor auch die Mutter des Jungen ins Gleisbett gestoßen und es bei einer 78-Jährigen versucht haben. Die 40-jährige Mutter hatte sich der Polizei zufolge auf einen Fußweg zwischen zwei


Gleisen gerettet. Sie erlitt einen schweren Schock. Die 78-Jährige konnte sich in Sicherheit bringen, ohne auf die Gleise zu stürzen. Auch sie habe laut Staatsanwaltschaft einen Schock


erlitten. Zudem sei sie an der Schulter verletzt worden. Der Tatverdächtige flüchtete, wurde von Passanten verfolgt und später von der Polizei außerhalb des Bahnhofs festgenommen. Die


Ermittler riefen Zeugen auf, sich mit sachdienlichen Hinweisen bei der Polizei zu melden. Dazu konnten auch Fotos und Videos über eine spezielle Internetseite hochgeladen werden. (Das


Hinweisformular der Polizei finden Sie hier .) DER TATVERDÄCHTIGE Nach ersten Ermittlungen handelt es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen 40-Jährigen, der seine Opfer nicht kannte. Der


Mann soll in der Schweiz leben und aus Eritrea stammen. Laut der Kantonspolizei Zürich hatte der Tatverdächtige einen Wohnsitz im Kanton Zürich. Er sei im Besitz einer sogenannten


Niederlassungsbewilligung gewesen. Diese wird Ausländern in der Schweiz nach einem Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren im Land ausgestellt. Niedergelassene haben damit laut dem


Staatssekretariat für Migration ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht. > Ereignis am Frankfurter Hauptbahnhof: Die Kantonspolizei Zürich > bestätigt, dass der mutmassliche Täter Wohnsitz


 im Kanton Zürich > hat und über eine Niederlassungsbewilligung verfügt. Wir stehen im > Austausch mit Bund und den deutschen Behörden. Weitere Infos > folgen. > — Kantonspolizei


 Zürich (@KapoZuerich) July 30, 2019 An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von X.com, der den Artikel ergänzt und von der Redaktion empfohlen wird. Sie können Ihre Zustimmung


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übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. Zur Datenschutzerklärung Der mutmaßliche Täter vom Frankfurter Hauptbahnhof ist verheiratet und selbst Vater von drei Kindern.


Das gab die Staatsanwaltschaft Frankfurt bekannt. Er sei vor einigen Tagen mit dem Zug von Basel nach Frankfurt gekommen. Zu der Attacke habe er sich bislang nicht geäußert. Wie eine


Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, wird er am Dienstag dem Haftrichter vorgeführt. Die Behörde werde Haftbefehl wegen Mordes und zweifachem Mordversuch beantragen. Ein Test habe zudem


ergeben, dass der Mann keinen Alkohol getrunken habe, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Es gebe auch keine Hinweise auf Drogen. In Deutschland sei er bislang nicht polizeibekannt.


DIE REAKTIONEN Zahlreiche Menschen legten am Bahnsteig 7 Blumen, Kerzen und kleine Teddybären nieder, Politiker verurteilten die Tat. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will sich


"angesichts mehrerer schwerwiegender Taten in jüngerer Zeit" in Berlin mit den Chefs der Sicherheitsbehörden beraten. Dafür unterbricht Seehofer seinen Urlaub. Die Ergebnisse will


er auf einer Pressekonferenz am Nachmittag vorstellen. "Der Täter wird für die Tat mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu Verantwortung gezogen werden", wurde Seehofer aus einer


Mitteilung zitiert. Soweit nötig stelle er dem Land Hessen jede Unterstützung etwa der Bundespolizei oder des Bundeskriminalamts zur Verfügung. Auch Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier


(CDU) äußerte sich. Er sprach von einer "abscheulichen Tat". Frankfurts Oberbürgermeister, Peter Feldmann, sprach den Angehörigen sein Beileid aus. "Was wir bisher über die


Tat wissen, widerspricht allem, wofür Frankfurt steht", teilte der SPD-Politiker über Facebook mit. Die Attacke löste auch eine Debatte über die Sicherheit an Bahnhöfen aus. "Nach


dieser furchtbaren Straftat braucht es jetzt rasche und spürbare Konsequenzen für den Täter. Zusätzlich zum Strafverfahren sollten auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen diskutiert


werden", sagte Philipp Amthor (CDU). "Darüber hinaus bin ich offen für eine Diskussion über bessere Sicherheitsvorkehrungen an unseren Bahnhöfen." Der SPD-Verkehrsexperte


Martin Burkert bemängelte in der "Bild"-Zeitung eine unzureichende Aufsicht an den Bahnsteigen, außerdem fehle es an den Bahnhöfen an Bundespolizisten. Aus Sicht der Vorsitzenden


der Verkehrsministerkonferenz, Anke Rehlinger (SPD), sind Taten wie in Frankfurt durch Sicherheitsmaßnahmen allerdings nicht zu verhindern. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte die


saarländische Verkehrsministerin: "Eine solche Tat offenbart keine Sicherheitslücke, sondern eine Menschlichkeitslücke." Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der


Polizei (GdP), Jörg Radek, warnte unterdessen vor Nachahmungstätern. Aus Großstädten wie Berlin seien Fälle sogenannter S- und U-Bahn-Schubser schon länger bekannt. "Die Polizei


versucht sich nach jedem Fall präventiv besser einzustellen. Bei Taten, die vorsätzlich geschehen, stößt sie jedoch an ihre Grenzen", sagte Radek dem RND. Angesichts von 5600 Bahnhöfen


und Haltestellen in Deutschland dürfe nicht mit schnellen Lösungen gerechnet werden. "Die sind alle so unterschiedlich strukturiert, dass es schwer sein dürfte, ein Konzept für alle zu


entwickeln." Forderungen nach mehr Personal bezeichnete der GdP-Vize als unseriös. Am Dienstagabend soll es im Frankfurter Hauptbahnhof eine öffentliche Andacht geben. Das Gedenken soll


um 18.30 Uhr in der Nähe des Tatorts stattfinden, wie die Frankfurter Bahnhofsmission mitteilte. Dabei seien Vertreter von katholischen und evangelischen Gemeinden in Frankfurt am Main.


_(Mehr über die redaktionelle Abwägung, wann die Nationalität eines Tatverdächtigen genannt wird, lesen Sie hier.)_ ------------------------- _ Anmerkung der Redaktion: In einer früheren


Fassung hieß es, der Tatverdächtige habe sich unerlaubt im Bundesgebiet aufgehalten. Dies ist nicht korrekt, wir haben die Angabe entfernt. _ sen/dpa