
Stromanbieter-wechsel beim umzug: rückwirkende abmeldungen bald nicht mehr möglich
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Der Berliner Grundversorger Vattenfall warnt seine Kunden vor einer neuen Regelung: Ab 6. Juni müssen Stromanbieter-Wechsel innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden. Rückwirkende An- oder
Abmeldungen von Stromverträgen sind künftig nicht mehr erlaubt. Wer etwa beim Umzug vergisst, sich rechtzeitig beim Stromversorger zu melden, muss unter Umständen weiterzahlen – auch wenn
die Wohnung längst verlassen wurde. Davon würde dann der Nachmieter profitieren. Darauf weist der Berliner Grundversorger Vattenfall seine Kunden hin. „Gerade in Mieterstädten wie Berlin und
Hamburg gibt es jedes Jahr Hunderttausende Zuzüge, Umzüge oder Fortzüge“, sagt Carsten Gerasch, leitender Produktmanager im Endkundengeschäft von Vattenfall. „Mitten im Umzugsstress hat die
An- und Abmeldung des eigenen Stromvertrags dabei verständlicherweise nicht immer höchste Priorität.“ Gemäß einer neuen EU-Richtlinie haben Anbieter und Netzbetreiber ab 6. Juni nur noch
einen Tag Zeit, um einen Wechsel abzuwickeln – bisher dauerte das bis zu drei Wochen. Möglich ist allerdings weiterhin, eine An- oder Abmeldung einige Wochen im Voraus anzukündigen. Die
neuen Regeln sollen den Wettbewerb verbessern. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben nach einem Umzug jedoch bestehen. Wer umzieht, kann in der neuen Wohnung also nicht einen
anderen Anbieter wählen. Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen
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