
Oberlandesgerichte: justiz-thema: zweifel an verfassungstreue bei referendaren
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Wie halten sie's mit der Verfassungstreue? Diese Frage beschäftigt die Justiz - gerade mit Blick auf Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst. Angesichts aktueller
gesellschaftlicher Entwicklungen wollen Präsidentinnen und Präsidenten von Oberlandesgerichten stärker beobachten, ob angehende Juristen verfassungstreu sind. Sie erwarten eine Zunahme von
Fällen, in denen daran Zweifel bestehen. „Wir erkennen eine Tendenz, dass das zunimmt und darauf wollen wir vorbereitet sein“, sagte der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz, Thomas
Henrichs. Er verwies dabei auf Veröffentlichungen des Bundesverfassungsschutzes, wonach es eine Zunahme von in rechtsextremistischen und anderen extremistischen Bereichen aktiven Personen
gibt. Henrichs äußerte sich bei der Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Oberlandesgerichte, des Bayerischen Obersten Landgerichts und des Bundesgerichtshofs im
thüringischen Weimar. Das Thüringer OLG hat in diesem Jahr den Vorsitz. UNTERSCHIEDLICHES VORGEHEN IN DEN LÄNDERN Bei der Tagung ging es auch darum, wie einheitlich in den einzelnen Ländern
bei dem Thema vorgegangen werden könne. Derzeit gebe es etwa Unterschiede dabei, ob eine Erklärung zur Verfassungstreue bei der Bewerbung für das Rechtsreferendariat ausdrücklich verlangt
werde oder nicht, so Henrichs. „Es ist aus unserer gemeinsamen Sicht jetzt Zeit, den Rechtsstaat resilient zu machen gegen Angriffe von außen, aber auch von innen“, betonte die Präsidentin
des OLG Celle, Stefanie Otte. Sie warb dafür, Demokratiebildung schon im Referendariat einen größeren Raum zu geben als bisher. So könnte etwa die Bedeutung von Richtern im
Nationalsozialismus verstärkt thematisiert werden, schlug Otte vor. BEKANNTER FALL AUSSCHLAGGEBEND Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Oktober 2024. Das
Gericht in Leipzig stellte dabei klar, dass Rechtsreferendare Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht erfüllen müssen und sich insbesondere nicht aktiv gegen die Grundwerte der
Verfassung betätigen dürfen. In dem konkreten Fall ging es um einen bei der rechtsextremen Kleinstpartei „Der III. Weg“ aktiven Mann, der sich für den juristischen Vorbereitungsdienst in
Bayern beworben hatte und abgelehnt worden war. © dpa-infocom, dpa:250528-930-603079/1 _Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal._