Oberlandesgerichte: justiz-thema: zweifel an verfassungstreue bei referendaren

Oberlandesgerichte: justiz-thema: zweifel an verfassungstreue bei referendaren


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Wie halten sie's mit der Verfassungstreue? Diese Frage beschäftigt die Justiz - gerade mit Blick auf Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst. Angesichts aktueller


gesellschaftlicher Entwicklungen wollen Präsidentinnen und Präsidenten von Oberlandesgerichten stärker beobachten, ob angehende Juristen verfassungstreu sind. Sie erwarten eine Zunahme von


Fällen, in denen daran Zweifel bestehen. „Wir erkennen eine Tendenz, dass das zunimmt und darauf wollen wir vorbereitet sein“, sagte der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz, Thomas


Henrichs.  Er verwies dabei auf Veröffentlichungen des Bundesverfassungsschutzes, wonach es eine Zunahme von in rechtsextremistischen und anderen extremistischen Bereichen aktiven Personen


gibt. Henrichs äußerte sich bei der Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Oberlandesgerichte, des Bayerischen Obersten Landgerichts und des Bundesgerichtshofs im


thüringischen Weimar. Das Thüringer OLG hat in diesem Jahr den Vorsitz. UNTERSCHIEDLICHES VORGEHEN IN DEN LÄNDERN Bei der Tagung ging es auch darum, wie einheitlich in den einzelnen Ländern


bei dem Thema vorgegangen werden könne. Derzeit gebe es etwa Unterschiede dabei, ob eine Erklärung zur Verfassungstreue bei der Bewerbung für das Rechtsreferendariat ausdrücklich verlangt


werde oder nicht, so Henrichs.  „Es ist aus unserer gemeinsamen Sicht jetzt Zeit, den Rechtsstaat resilient zu machen gegen Angriffe von außen, aber auch von innen“, betonte die Präsidentin


des OLG Celle, Stefanie Otte. Sie warb dafür, Demokratiebildung schon im Referendariat einen größeren Raum zu geben als bisher. So könnte etwa die Bedeutung von Richtern im


Nationalsozialismus verstärkt thematisiert werden, schlug Otte vor. BEKANNTER FALL AUSSCHLAGGEBEND Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Oktober 2024. Das


Gericht in Leipzig stellte dabei klar, dass Rechtsreferendare Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht erfüllen müssen und sich insbesondere nicht aktiv gegen die Grundwerte der


Verfassung betätigen dürfen. In dem konkreten Fall ging es um einen bei der rechtsextremen Kleinstpartei „Der III. Weg“ aktiven Mann, der sich für den juristischen Vorbereitungsdienst in


Bayern beworben hatte und abgelehnt worden war. © dpa-infocom, dpa:250528-930-603079/1 _Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal._