
Streit um wahlparty: afd soll bundesgeschäftsstelle räumen - streit vor gericht
- Select a language for the TTS:
- Deutsch Female
- Deutsch Male
- Language selected: (auto detect) - DE
Play all audios:

Die Wahlparty nach den Bundestagswahlen könnte weitreichende Folgen für die AfD haben. Laut Vermieter hätte sie um Erlaubnis fragen müssen. Nun streitet man vor Gericht. Die AfD soll ihre
Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf räumen. Die Eigentümerfirma des Gebäudes hat eine entsprechende Räumungsklage beim Berliner Landgericht eingereicht, wie eine Sprecherin
mitteilte. Die AfD bestätigte die Klage. Man werde jetzt fristgerecht darauf antworten, teilte ein Sprecher mit. Dabei will die Partei den Angaben zufolge erklären, dass sie für eine
Streitbeilegung durch einen Güterichter (sogenannte Mediation) bereitsteht. Dies habe das Landgericht empfohlen, da es für den Kläger keine Erfolgsaussichten sehe. MIT WAHLPARTY GEGEN
VORGABEN VERSTOSSEN? Hintergrund des Streits ist die AfD-Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes. Der Vermieter hatte der Partei nach deren Angaben und
wie aus der Mitteilung des Gerichts hervorgeht, fristlos gekündigt. Sie habe bei der Feier die Fassade des Gebäudes unter anderem mit dem Parteilogo bestrahlt. Andere Mieter seien nicht mehr
ins Haus gekommen, weil der Zugang stundenlang von der Polizei gesperrt worden sei. Damit hat die AfD aus Sicht des Klägers gegen Vorgaben verstoßen. Die Partei habe weder die Hofflächen
oder die Außenfassade gemietet, noch eine Erlaubnis des Vermieters für die Feier eingeholt. Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren
ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder
ausblenden. Externen Inhalt anzeigen Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr
Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen
können. Die AfD weist die Vorwürfe zurück. „Wir werden uns mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Klage zur Wehr setzen“, sagte Bundesschatzmeister Carsten Hütter „Zeit
Online“. Die Partei habe in dem Gebäude mehrere Mietverträge, diese schließen demnach auch Außenflächen ein. Die Verträge laufen den Angaben zufolge bis 2027. „Wir gehen davon aus, dass wir
die Mietverträge für unsere Bundesgeschäftsstelle bis zum Auslaufen der Verträge erfüllen werden“, sagte Hütter weiter. NOCH KEIN TERMIN FÜR VERHANDLUNG Nach Angaben der Gerichtssprecherin
wurde die Klage der Partei am 20. Mai zugestellt. Die AfD habe nun bis etwa Ende Juni Zeit für eine Stellungnahme. Sie könne aber auch eine Verlängerung der Frist beantragen, so die
Sprecherin. Es ist davon auszugehen, dass das Gericht eine mündliche Verhandlung in dem Streit anberaumen wird. Wann das sein wird, ist derzeit aber völlig offen. © dpa-infocom,
dpa:250528-930-601592/1 _Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal._