
Kreuzfahrt: italienisches gericht hebt mord-urteil gegen deutschen auf
- Select a language for the TTS:
- Deutsch Female
- Deutsch Male
- Language selected: (auto detect) - DE
Play all audios:

Nach einer Mittelmeer-Kreuzfahrt 2017 fehlt plötzlich eine Frau. In erster Instanz wird ihr Ehemann zu 26 Jahren Haft verurteilt. Das Berufungsgericht sieht das völlig anders. Rätsel
bleiben. Acht Jahre nach dem rätselhaften Verschwinden seiner Frau auf einer Mittelmeer-Kreuzfahrt ist ein Deutscher vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. In erster Instanz war der
52-Jährige im vergangenen Jahr noch zu 26 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Berufungsgericht in Rom kam nun jedoch zu dem Urteil, dass es keinen Anhaltspunkt für einen Mord gebe, wie
die italienische Nachrichtenagentur Ansa berichtete. Der IT-Experte lebt mittlerweile in Irland. Seine Gefängnisstrafe hatte er noch nicht antreten müssen. Der Fall hatte 2017 für viele
Schlagzeilen gesorgt. Der Mann aus dem brandenburgischen Eberswalde ging damals im Februar mit seiner chinesischen Frau an Bord des Kreuzfahrtschiffs „MSC Magnifica“, um ein paar Tage auf
dem Mittelmeer zu verbringen. Dabei waren auch die beiden kleinen Söhne des Paares im Alter von vier und sechs Jahren. Als das Schiff nach zehn Tagen im italienischen Hafen Civitavecchia
anlegte, war die Frau jedoch nicht mehr an Bord. KEINE LEICHE GEFUNDEN Der Mann wurde kurz darauf auf einem Flughafen in Rom festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Sofort gab es
Spekulationen, dass er seine Frau umgebracht und über Bord geworfen haben könnte. Dagegen lautete seine Darstellung, dass die Chinesin bei einem Stopp in Griechenland von Bord gegangen sei -
was sie auch früher schon gemacht habe. Seither gibt es von ihr keine Spur. Eine Leiche wurde bislang auch nie gefunden. Das Berufungsgericht begründete den Freispruch damit, dass der
Tatbestand des Mordes nicht vorliege. Die Staatsanwaltschaft hatte verlangt, 26 Jahre Haft zu bestätigen. Die beiden Verteidiger des Deutschen, Luigi Conti und Laura Camomile, äußerten sich
zufrieden. Das Urteil in erster Instanz sei aufgehoben worden, weil es „ohne die geringste logisch-juristische Begründung“ verhängt worden sei. Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser
Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit
einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden. Externen Inhalt anzeigen Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an
Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre
Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können. © dpa-infocom, dpa:250529-930-607033/1 _Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal._