Kreuzfahrt: italienisches gericht hebt mord-urteil gegen deutschen auf

Kreuzfahrt: italienisches gericht hebt mord-urteil gegen deutschen auf


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Nach einer Mittelmeer-Kreuzfahrt 2017 fehlt plötzlich eine Frau. In erster Instanz wird ihr Ehemann zu 26 Jahren Haft verurteilt. Das Berufungsgericht sieht das völlig anders. Rätsel


bleiben. Acht Jahre nach dem rätselhaften Verschwinden seiner Frau auf einer Mittelmeer-Kreuzfahrt ist ein Deutscher vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. In erster Instanz war der


52-Jährige im vergangenen Jahr noch zu 26 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Berufungsgericht in Rom kam nun jedoch zu dem Urteil, dass es keinen Anhaltspunkt für einen Mord gebe, wie


die italienische Nachrichtenagentur Ansa berichtete. Der IT-Experte lebt mittlerweile in Irland. Seine Gefängnisstrafe hatte er noch nicht antreten müssen. Der Fall hatte 2017 für viele


Schlagzeilen gesorgt. Der Mann aus dem brandenburgischen Eberswalde ging damals im Februar mit seiner chinesischen Frau an Bord des Kreuzfahrtschiffs „MSC Magnifica“, um ein paar Tage auf


dem Mittelmeer zu verbringen. Dabei waren auch die beiden kleinen Söhne des Paares im Alter von vier und sechs Jahren. Als das Schiff nach zehn Tagen im italienischen Hafen Civitavecchia


anlegte, war die Frau jedoch nicht mehr an Bord.  KEINE LEICHE GEFUNDEN Der Mann wurde kurz darauf auf einem Flughafen in Rom festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Sofort gab es


Spekulationen, dass er seine Frau umgebracht und über Bord geworfen haben könnte. Dagegen lautete seine Darstellung, dass die Chinesin bei einem Stopp in Griechenland von Bord gegangen sei -


was sie auch früher schon gemacht habe. Seither gibt es von ihr keine Spur. Eine Leiche wurde bislang auch nie gefunden. Das Berufungsgericht begründete den Freispruch damit, dass der


Tatbestand des Mordes nicht vorliege. Die Staatsanwaltschaft hatte verlangt, 26 Jahre Haft zu bestätigen. Die beiden Verteidiger des Deutschen, Luigi Conti und Laura Camomile, äußerten sich


zufrieden. Das Urteil in erster Instanz sei aufgehoben worden, weil es „ohne die geringste logisch-juristische Begründung“ verhängt worden sei. Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser


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