
Steuerbetrug: cum-ex-kronzeuge muss nicht ins gefängnis
- Select a language for the TTS:
- Deutsch Female
- Deutsch Male
- Language selected: (auto detect) - DE
Play all audios:

Cum-Ex war ein unfassbarer Milliardenbetrug, jahrelang schröpften Finanzakteure die Allgemeinheit um Milliarden. Ein Anwalt mischte dabei mit und bereute das später. Nun fiel ein Urteil
gegen ihn. Einer der federführenden Akteure im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerbetrug, der Anwalt Kai-Uwe Steck, entgeht einer Gefängnisstrafe, muss aber Millionen zahlen. Das Landgericht
Bonn gab eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten bekannt. Der 53-Jährige hat sich dem Urteil zufolge in den Jahren 2007 bis 2011 in fünf Fällen der besonders schweren
Steuerhinterziehung schuldig gemacht, bei denen ein Steuerschaden von insgesamt 428 Millionen Euro entstand. Das Gericht ordnete die Einziehung von 23,6 Millionen Euro an, von denen Steck
elf Millionen bereits gezahlt hat. Das relativ milde Urteil begründete das Gericht mit Stecks Rolle als Kronzeuge, wodurch er zur Aufarbeitung von Cum-Ex wesentlich beigetragen habe. Sein
früherer Mitstreiter und Mentor Hanno Berger war vom Bonner Landgericht im Jahr 2022 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. DAS SYSTEM CUM-EX Bei Cum-Ex verschoben
Finanzakteure Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Ein „pervertiertes System“, wie es das Bonner Gericht
nannte. Die Hochphase dieses Betrugs war von 2006 bis 2011. Schätzungen zufolge büßte der Fiskus einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein. Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser
Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit
einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden. Externen Inhalt anzeigen Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an
Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre
Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können. Die Staatsanwaltschaft hatte bei Steck auf eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und acht Monaten plädiert, die Verteidigung hatte
hingegen eine Verfahrenseinstellung gefordert. Stecks Verteidiger Gerhard Strate zeigte sich erleichtert. „Wir sind mit dem Urteil im Prinzip zufrieden.“ Das Urteil liege mit seiner
Bewährungsstrafe recht weit von der Forderung der Staatsanwaltschaft entfernt. Auf die Frage, ob er Rechtsmittel einlegen und die nächste Instanz anpeilen werde, sagte er: „Wir neigen dazu,
vielleicht Frieden in diese Sache einkehren zu lassen.“ Steck war früher Kanzleipartner des Cum-Ex-Architekten Berger gewesen. Während Berger bis zuletzt von der Rechtmäßigkeit seines
Handelns überzeugt war, gab sich Steck geläutert, kooperierte mit der Staatsanwaltschaft und fungierte als Kronzeuge. Er sagte umfassend aus - sowohl bei der Polizei als auch im Zeugenstand
von diversen Gerichtsverfahren, die sich gegen andere Cum-Ex-Akteure richteten. Sogar im Fernsehen gab er sich in einer Doku reumütig. KEIN ZWEIFEL AN DEN TATEN AN SICH Das Verfahren gegen
ihn war ungewöhnlich, schließlich bestand an den Tatvorwürfen gegen den früheren Spitzenanwalt im Wesentlichen kein Zweifel - die Vorwürfe basierten großteils auf Aussagen von Steck selbst,
er räumte die Vorwürfe ein. Strittig war, ob es überhaupt zur Anklage hätten kommen sollen. Steck hatte behauptet, dass die damalige Staatsanwältin Anne Brorhilker ihm zugesagt habe, eine
Einstellung des Verfahrens zu beantragen. Das hatte Brorhilker bestritten. Stecks Anwalt wiederum hatte vor dem Urteil vor einer Art Präzedenzfall gewarnt: Würde sein Mandant hart bestraft,
würde das andere Straftäter davon abhalten, reinen Tisch zu machen und mit den Behörden zusammenzuarbeiten. So eine negative Signalwirkung dürfte es nach der deutlich erkennbaren
Strafmilderung im Urteil nun aber nicht geben. VOM SAULUS ZUM PAULUS Die einstündige Urteilsverkündung war inhaltlich zweigeteilt. Im ersten Teil skizzierte der Vorsitzende Richter
Sebastian Hausen den Weg eines ebenso intelligenten wie skrupellosen Straftäters. „Er war eine zentrale Figur“, sagte der Richter über die Rolle des Angeklagten im größten Steuerskandal der
Bundesrepublik. „Der Angeklagte hat an vorderster Stelle dazu beigetragen, dass Cum-Ex-Geschäfte durchgeführt und auf neue Stufe gehoben wurden“, sagte Hausen. Hatten die Täter vorher ein
Jahr darauf warten müssen, dass sie die Tatbeute bekamen, so war das Geld durch Stecks Systemänderung „innerhalb weniger Tage auf dem Konto“. Steck agierte als Berater und Systemoptimierer
an einer Schnittstelle zwischen Banken, Fondsgesellschaften, Händlern und Investoren. „Das eingesammelte Geld wurde durch die Systeme geschleust, um einen rechtswidrigen Steuervorteil zu
generieren“, sagte der Richter. Steck sei schon früh klar gewesen, dass die Cum-Ex-Geschäfte unrechtmäßig waren. Im zweiten Teil der Urteilsverlesung ging es um Stecks weitere Rolle -
letztlich als Geschichte vom Saulus, der zum Paulus bekehrt wurde. Nachdem Ermittler sein Zuhause 2014 durchsucht hatten, verbarg Steck sich nach Darstellung des Richters zunächst noch in
einer argumentativen „Phalanx“ von Kompagnon Berger, der zufolge Cum-Ex legal gewesen sei. 2016 aber wurde Steck Kronzeuge. „Er brach aus der Phalanx aus und begann eine intensive
Kooperation mit Ermittlungsbehörden“, sagte Richter Hausen. „Die Aussagen des Angeklagten vor den Ermittlungsbehörden waren von ganz besonderer Bedeutung.“ Steck habe Einblicke in den
„Maschinenraum des Cum-Ex-Handels“ gegeben: „Er trieb die Ermittlungen wesentlich voran.“ Außerdem habe Steck andere Beteiligte dazu gebracht auszupacken. Der Angeklagte sei in seinen
Aussagen glaubwürdig gewesen und habe dazu beigetragen, dass im Rahmen der Cum-Ex-Aufarbeitung bis heute immerhin 660 Millionen Euro von Banken und anderen Akteuren an den deutschen Staat
zurückgezahlt worden seien, so der Richter. Verteidiger Strate sagte nach dem Urteil, er sei froh, dass das Gericht die Aufklärungsarbeit seines Mandanten besonders betont habe. ERSTES
URTEIL IM NEUEN CUM-EX-GERICHTSGEBÄUDE Das Urteil wurde in der Außenstelle Siegburg des Bonner Landgerichts gesprochen - also in einem neuen Gebäude, das wegen der prognostizierten Masse an
Cum-Ex-Prozessen für 43 Millionen Euro neu gebaut wurde. Doch die erwartete Prozessflut ist bislang ausgeblieben - das moderne Gebäude ist bislang wenig genutzt. © dpa-infocom,
dpa:250603-930-623675/2 _Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal._