Zivilklage: peruanischer bauer scheitert mit „klimaklage“ gegen rwe

Zivilklage: peruanischer bauer scheitert mit „klimaklage“ gegen rwe


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Muss sich der Kohlekraftwerksbetreiber RWE an Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Flutwelle durch einen Gletschersee in Peru beteiligen? Das OLG Hamm sagt nein - und aber. Die aufgelaufenen


Kosten sind gewaltig, viele Menschen haben sich über Jahre an der sogenannten Klimaklage eines peruanischen Bauern und Bergführers gegen den Energiekonzern RWE beteiligt. Der Vorsitzende


Richter Rolf Meyer am Oberlandesgericht (OLG) Hamm sprach bei der Urteilsbegründung von einem bedeutenden Prozess. Allein die Gerichts- und Gutachterkosten belaufen sich auf rund 800.000


Euro.  Am Ende wies das Gericht die Klage des Peruaners ab. Der Landwirt und Bergführer Saúl Luciano Lliuya wollte mit dem Zivilprozess erreichen, dass sich RWE an Kosten für Schutzmaßnahmen


gegen eine mögliche Flutwelle durch den Gletschersee Palcacocha beteiligt. Zuvor hatte sich das Landgericht Essen bereits mit der Klage befasst.  GERICHT STÜTZT SICH AUF GUTACHTEN VON


SACHVERSTÄNDIGEN  Zur Begründung des Urteils sagte der Vorsitzende Richter Meyer, die Wahrscheinlichkeit, dass das Haus des Klägers in den nächsten 30 Jahren durch eine Flutwelle etwa durch


einen Gletscherabbruch oder einen sogenannten Felssturz ausgelöst werden könnte, sei zu gering. Der Senat stützt sich dabei auf Gutachten von Sachverständigen.  Rechtsgrundlage ist das


Bürgerliche Gesetzbuch. Laut OLG könnte der Kläger einen Anspruch darauf haben, dass RWE als Verursacher von CO2-Emissionen verpflichtet werden könnte, Kosten etwa für einen Schutzdamm zu


übernehmen. Die Entfernung zwischen RWE in Deutschland und dem Kläger in Peru spiele dabei keine Rolle. Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren


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widerrufen können. Das OLG betonte, dass sich RWE nicht auf den nach deutschem Recht bestehenden Versorgungsauftrag berufen könne, um eine Beeinträchtigung des Eigentums des Klägers in Peru


zu rechtfertigen. In diesem Einzelfall sei aber nun einmal keine konkrete Gefahr für dessen Grundstück nachweisbar.  Der Vorsitzende Richter führte in seiner Begründung ausführlich aus,


dass die Gefahren durch den Ausstoß von CO2 lange bekannt und wissenschaftlich belegt seien. Er verwies auf Studien aus den 1960er Jahren in den USA und auf Erkenntnisse von deutschen


Forschern. Das jetzt vom OLG gefällte Urteil sei aber nichts Neues, betonte Meyer. Das sei ständige Rechtssprechung in Deutschland. „Wir haben uns nichts Neues ausgedacht“, sagte er. 


Revision ließ das Oberlandesgericht nicht zu. Da der Streitwert zu gering ist, ist dagegen keine Beschwerde möglich. Der Rechtsweg zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist damit nicht möglich.


  GREENPEACE SIEHT ERFOLG FÜR KLIMASCHÜTZER  Roda Verheyen, Rechtsanwältin von Luciano Lliuya bedankte sich im Namen ihres Mandanten für die Ernsthaftigkeit, mit der das Gericht den Fall


behandelt habe. „Große Emittenten können für die Folgen ihrer Treibhausgasemissionen zur Verantwortung gezogen werden. Deutsches Zivilrecht ist im Kontext der Klimakrise anwendbar“, sagte


Verheyen laut Mitteilung.  Zwar habe das Gericht das Flutrisiko für ihren Mandanten selbst als nicht ausreichend hoch bewertet. Aber klar sei: „Das Urteil von heute ist ein Meilenstein und


wird Klimaklagen gegen fossile Unternehmen und damit der Abkehr von fossilen Brennstoffen weltweit Rückenwind geben.“ Auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace sprach von einem Erfolg für


Klimaschützer, weil das Gericht klar sage: „große klimaschädliche Unternehmen können zur Rechenschaft gezogen werden“. Es betone die Verantwortung dieser Unternehmen für die Klimakrise. 


RWE: VERSUCH GESCHEITERT, JURISTISCHEN PRÄZEDENZFALL ZU SCHAFFEN  Aus Sicht von RWE ist mit der OLG-Entscheidung der von Nicht-Regierungsorganisationen unterstützte Versuch gescheitert, über


die Klage einen Präzedenzfall zu schaffen, um nach deutschem Recht Unternehmen für Auswirkungen des Klimawandels weltweit verantwortlich zu machen.  RWE habe eine solche zivilrechtliche


„Klimahaftung“ nach deutschem Recht für unzulässig gehalten. Sie hätte unabsehbare Folgen für den Industriestandort Deutschland, weil letztlich gegen jedes deutsche Unternehmen Ansprüche aus


Klimafolgeschäden irgendwo auf der Welt geltend gemacht werden könnten. © dpa-infocom, dpa:250528-930-601432/2 _Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal._